AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die virtuelle Messe der Kreishandwerkerschaft Stuttgart „HANDS UP online“

1. Anwendungsbereich, Leistungsgegenstand
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich im Verhältnis zwischen der Kreishandwerkerschaft Stuttgart (nachfolgend: KH Stuttgart) und Ausstellern der virtuellen Messe HANDS UP online.
1.2 Eine virtuelle Messe ist eine Messe, die ohne körperliche Anwesenheit der Beteiligten über ein digitales Medium durchgeführt wird und bei der die Interaktion zwischen Besuchern und Ausstellern ausschließlich unter Verwendung elektronischer Kommunikationsmittel (z. B. Online-Chat) stattfindet.
1.3 Die KH Stuttgart richtet die in Ziff. 2 genannte Veranstaltung zu den in Ziff. 3 genannten Terminen als virtuelle Messe aus.
1.4 Leistungsgegenstand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Aussteller ist damit die Ausrichtung der in Ziff. 2 genannten Veranstaltung zu den in Ziff. 3 genannten Terminen einschließlich der öffentlichen Darstellung für Messebesucher (nachfolgend „Darstellung“) der unter Ziff. 4 und 5 beschriebenen, vom Aussteller zu gestaltenden und einzustellenden Inhalte (nachfolgend ,,Messeinhalte“).
1.5 Bei Widersprüchen gelten die genannten Vertragsdokumente in folgender Rang- und Reihenfolge:
• Individualvereinbarungen
• Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen Aussteller für virtuelle Messen

2. Veranstaltung: HANDS UP online erreichbar unter www.hands-up.online


3. Termine
3.1 Ausstellungsdauer: 22.03. - 18.04.2021– Ausstellung mit aktiver werblicher Begleitung.

4. Gestaltung und Spezifikation der Messeinhalte
4.1 Soweit der Aussteller für die virtuelle Ausstellung eigene Grafiken, Logos oder andere Inhalte (nachfolgend „Messeinhalte“) einsetzen möchte, kann der Aussteller diese selbst oder über eine eigene Agentur gestalten (lassen).
4.2. Messeinhalte nach Ende der Ausstellungsdauer
Einen Monat nach Ende der virtuellen Ausstellung wird der Inhalt unwiderruflich gelöscht mit Ausnahme der Eintragung im Ausstellerverzeichnis, die bis zur nächsten Messe verfügbar bleibt und ausgewähltem Livecontent, der weiterhin zugänglich sein wird.

5. Leistungspakete, Preise und Darstellung der Messeinhalte
5.1 HANDS UP online Preise: 99,00 EUR für nicht Innungsmitglieder; 59,00 EUR für Innungsmitglieder, Berufliche Schulen sind kostenbefreit.
Nach der Onlineregistrierung des Ausstellers unter Angabe von Firmenname, Adresse, Telefonnummer, Adresse der Homepage sowie ggf. der zugehörigen Innung kann dieser über einen zur Verfügung gestellten Link folgende weitere Inhalte bereitstellen:
• sein Firmenlogo und Bilder
• ein Image-Video (via YouTube-ID)
• einen Profiltext zur Vorstellung seines Unternehmens
• Ansprechpartner mit Namen, Adresse und Kontaktdaten
• bis zu zehn Stellenanzeigen mit Stellentitel, Beschreibungstexten
• weitere Informationsmaterialien (z.B. eine PDF-Datei)
Für die einzelnen Inhalte sind die von der KH Stuttgart bereitgestellten technischen Spezifikationen zu beachten.
Der Paketpreis und alle sonstigen Entgelte sind Bruttopreise, inklusive der Umsatzsteuer in der jeweils gültigen gesetzlichen Höhe (nach UStG in der jeweils gültigen Fassung).
5.2 Die Darstellung der Messeinhalte für den Besucher erfolgt spätestens ab dem 22.03.2021.

6. Verantwortlichkeit des Ausstellers für Auswahl und Darstellung der Messeinhalte
6.1 Die Auswahl der Messeinhalte sowie die Auswahl der Darstellung ist in der Verantwortlichkeit des Ausstellers. 6.2 Die KH Stuttgart überprüft nicht, inwieweit die vom Aussteller ausgewählten Messeinhalte sowie deren Darstellung für die vom Aussteller vorgesehenen Zwecke tauglich sind und seinen Bedürfnissen entspricht.

7. Rechtliche Anforderungen an die Messeinhalte des Ausstellers
7.1 Der Aussteller gewährleistet, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Messeinhalte sowie die ggf. verlinkte(n) Zielseite(n) weder gegen geltendes Recht verstoßen, noch Rechte Dritter, gleich welcher Art, beeinträchtigen oder verletzen.
7.2 Der Aussteller stellt die KH Stuttgart von jeglichen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit Rechtsverletzungen gemäß Ziff. 7.1 frei und verpflichtet sich, der KH Stuttgart in diesem Umfang alle etwaigen in diesem Zusammenhang entstehenden Nachteile und Schäden zu ersetzen.

8. Zurückweisung, Entfernung, Deaktivierung
8.1 Die KH Stuttgart ist berechtigt, Messeinhalte zurückzuweisen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass diese gegen geltendes Recht verstoßen oder Rechte Dritter beeinträchtigen oder verletzen, oder wenn die Darstellung der Messeinhalte der KH Stuttgart aus sonstigen Gründen unzumutbar ist. Unzumutbar ist insbesondere die Darstellung von Messeinhalten, die gegen die Grundsätze des Jugendschutzes verstoßen, rechtsradikale Inhalte aufweisen oder auf diese verweisen, technisch und/oder qualitativ erheblich unzureichend gestaltet oder in sonstiger Weise geeignet sind, die KH Stuttgart und/oder deren Messeplattform in einem negativen Licht darzustellen bzw. das Vertrauen Dritter in die KH Stuttgart bzw. in deren Messeplattform erheblich zu beeinträchtigen.
8.2 Auch während der Darstellung der Messeinhalte ist die KH Stuttgart jederzeit berechtigt, die Messeinhalte unverzüglich und ohne vorherige Rücksprache mit dem Aussteller zu entfernen bzw. zu deaktivieren, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Messeinhalte und/oder verlinkte Zielseiten gegen geltendes Recht verstoßen oder Rechte Dritter beeinträchtigen oder verletzen oder wenn die Darstellung der Messeinhalte der KH Stuttgart aus sonstigen Gründen unzumutbar ist. Ziff.9.1 gilt entsprechend.
8.3 Die KH Stuttgart wird den Aussteller unverzüglich unter Angabe der Gründe informieren, wenn sie Maßnahmen nach Ziff.8.1 oder 8.2 unternommen hat. Im Fall der Ziff. 8.1 steht es dem Aussteller frei, der KH Stuttgart neue bzw. geänderte Messeinhalte zur Verfügung zu stellen, welche den vertraglichen Anforderungen entsprechen. Hierdurch auftretende Verzögerungen gehen zu Lasten des Ausstellers. Im Fall der Ziff. 8.2 wird der Aussteller unverzüglich entweder den vertragsgemäßen Zustand der Messeinhalte bzw. der verlinkten Zielseite herstellen, andere Messeinhalte oder einen anderen Link zur Verfügung stellen oder die Vertragsgemäßheit des derzeitigen Zustands nachweisen.
8.4 Die KH Stuttgart wird die gemäß Ziff. 8.2 vorgenommenen Maßnahmen einstellen, sobald der Aussteller der KH Stuttgart nachweist, dass entweder der vertragsgemäße Zustand wiederhergestellt oder der bestehende Zustand vertragsgemäß ist.
8.5 Die Verpflichtung des Ausstellers zur Zahlung der Vergütung bleibt von der Vornahme von Maßnahmen gemäß Ziff. 8.1 und 8.2 unberührt.

9. Pflichten des Ausstellers
9.1 Der Aussteller wird die verlinkten Zielseiten während der Dauer des Vertrags abrufbar halten.
9.2 Der Aussteller wird die KH Stuttgart unverzüglich informieren, wenn ihm Anhaltspunkte dafür bekannt werden, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Messeinhalte gegen geltendes Recht verstoßen oder Rechte Dritter, gleich welcher Art, beeinträchtigen oder verletzen.
9.3 Stellt der Aussteller Störungen in der vertraglichen Leistungserbringung fest, so wird er dies der KH Stuttgart unverzüglich in Textform (z. B. E-Mail) mitteilen.
9.4 Der Aussteller haftet gemäß den gesetzlichen Regelungen für sämtliche Schäden, die der KH Stuttgart aufgrund der nicht vertragsgemäßen Erbringung der vorgenannten Pflichten des Ausstellers durch diesen entstehen.

10. Rechteeinräumung
10.1 Der Aussteller räumt der KH Stuttgart ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares, weltweites, zeitlich bis 1 Monat ab Abschaltung der virtuellen Messeplattform gem. Ziffer 3.1 beschränktes sowie inhaltlich auf den Vertragszweck begrenztes Nutzungsrecht an den zur Verfügung gestellten Messeinhalten ein. Abweichend hiervon gilt die Rechteeinräumung gemäß S.1 bezüglich der Eintragung im Ausstellerverzeichnis gemäß Ziffer 4.2 bis auf Widerruf durch den Aussteller.
10.2 Die vorgenannte Rechteeinräumung beinhaltet auch das Recht zur Speicherung, Vervielfältigung, Veröffentlichung, Digitalisierung sowie Bearbeitung der Messeinhalte, soweit dies zur Durchführung des Vertrags notwendig ist.

11. Prüfung der Messeinhalte durch den Aussteller
Der Aussteller wird die Messeinhalte nach jeder Änderung durch die KH Stuttgart unverzüglich auf die Richtigkeit der Darstellung untersuchen und eventuelle Fehler der KH Stuttgart innerhalb von drei Werktagen in Textform (z. B. E-Mail) mitteilen. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Messeinhalte als akzeptiert.

12. Zahlungsbedingungen
12.1 Die Preise gem. Ziffer 5 sind mit Zustandekommen des Vertrages zur Zahlung fällig.
12.2 Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt zu leisten, sofern in der Rechnung nichts anderes bestimmt wird. Vor vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung ist die KH Stuttgart berechtigt, den Aussteller von der Teilnahme an der virtuellen Messe auszuschließen.
12.3 Zahlungen sind ohne Abzüge an die Kreishandwerkerschaft Stuttgart, Schlachthofstraße 15, 70188 Stuttgart an die auf der Rechnung aufgedruckte Bankverbindung zu leisten.
12.4 Rechnungen für Sonderleistungen der KH Stuttgart und ihrer Vertragsfirmen sind mit Rechnungserhalt fällig.
12.5 Beanstandungen von Rechnungen müssen innerhalb einer Ausschlussfrist von 14 Tagen nach Rechnungserhalt schriftlich gegenüber der KH Stuttgart geltend gemacht werden.

13. Datenschutz
13.1 Im Hinblick auf die bestehenden Informationspflichten wird auf die zentralen Datenschutzinformationen der KH Stuttgart verwiesen. Die Details hierzu finden Sie stets aktuell auf der Webseite der KH Stuttgart unter dem Link: https://www.kh-stuttgart.de/kontakt/impressum/.